Wer bei einer Kontrolle in Bus oder Bahn ohne gültige Fahrkarte entdeckt wird, muss ein "erhöhtes Beförderungsentgeld" zahlen. Das beträgt jedes Mal 40 Euro. Außerdem registriert der HVV den Namen. Beim dritten Mal erstattet der Verkehrsverbund eine Anzeige wegen des "Erschleichens von Beförderungsleistungen", wenn die Kontrolle in Hamburg stattgefunden hat. Diese Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Justiz entscheidet dann über die Folgen, zum Beispiel Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeiten. In Schleswig-Holstein muss der Ertappte damit rechnen, dass er bereits beim ersten Mal angezeigt wird. Gegen notorische Schwarzfahrer erstatten die Verkehrsunternehmen Anzeigen wegen Betruges. In diesen Fällen sind sogar Haftstrafen möglich.