Das sind die Kernpunkte des neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetzes, das 2011 in Kraft treten soll. An den Gymnasien können die Schüler nach acht (G8) oder neun Jahren (G9) Abitur machen. Beide Bildungsgänge sollen sogar an einer Schule angeboten werden können, vor allem in ländlichen Gegenden mit nur einem Gymnasium. Die Entscheidung über G8 oder G9 treffen Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger "in gegenseitigem Einvernehmen". Kommt es nicht zu einer Einigung, entscheidet das Bildungsministerium.

Prüfungen für den Haupt- und Realschulabschluss entfallen. Wer in die zehnte Klasse versetzt wird, hat automatisch den Hauptschulabschluss, mit der Versetzung in Klasse elf am Gymnasium ist der Realschulabschluss verbunden. An Regional- und Gemeinschaftsschulen wird geprüft, wenn es im ersten Halbjahr von Klasse neun erhebliche Zweifel gibt, dass der Schüler Klasse zehn erreicht.