Folgende Formulierung wird der Kreistag vermutlich heute beschließen:

„Der Kreistag erkennt die Bemühungen der Tierärztin Dr. Margrit Herbst an, frühzeitig über die Gefahren aufzuklären, die von der Tierseuche BSE ausgehen. Sie hat nach wissenschaftlicher Befassung mit dieser Krankheit mehrere Beiträge in Fachpublikationen veröffentlicht und Interviews gegeben, die dazu beigetragen haben, die Seuche in der Öffentlichkeit ernst zu nehmen.

Ihr Verhalten, das im November 1994 zu ihrer fristlosen Entlassung aus dem tierärztlichen Dienst des Kreises Segeberg führte, ist auch nach erneuter Würdigung der vorliegenden Unterlagen und nach Anhörung von Frau Dr. Herbst und nach Stellungnahmen von anderen Zeugen der damaligen Vorgänge nicht anders als bisher zu beurteilen. Insbesondere sieht der Kreistag in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Dezember 1995, das die fristlose Kündigung als rechtmäßig ansah, eine noch heute zutreffende Bewertung ihres Verhaltens. Für eine Entschädigung gibt es daher weder Anlass noch eine Rechtsgrundlage.“