Das Gehalt von Richtern ist in der „Besoldungsordnung R“ in den Anlagen 4 und 5 des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein geregelt.

Verwaltungsrichter werden nach R1 bezahlt. Das Einstiegsgehalt liegt bei monatlich 3731,81 Euro. Es steigt alle zwei Jahre – insgesamt zehnmal – und beträgt dann maximal 5781,86 Euro.

Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht und Richter am Oberverwaltungsgericht bekommen R2: Ihr Einstiegsgehalt beträgt 4339,21 Euro. Es erhöht sich alle zwei Jahre – insgesamt neunmal – auf höchstens 6304,56 Euro.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts und Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht verdienen nach R3 6931,78 Euro.

Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts bezieht nach R6 8235,94 Euro.

Hinzu kommt gegebenenfalls jeweils Familienzuschlag: 119,42 Euro für Verheiratete, 221,57 Euro für Eltern eines Kindes. Für das zweite Kind kommen 102,15 Euro hinzu, für jedes weitere 316,67 Euro. Dieser Zuschlag entfällt, sobald für erwachsene Kinder kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.