Für die Europawahl sucht die Stadt Kaltenkirchen Wahlhelfer. Die Wahl findet an Sonntag, 25. Mai, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlhelfer bilden als Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer den Wahlvorstand in den einzelnen Wahlräumen. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus sieben Mitgliedern. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie stellen am Wahlsonntag die Stimmenabgabe sicher und zählen die Stimmen aus. Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so besetzt, dass sich die Wahlhelfer in Absprache mit dem Wahlvorsteher problemlos untereinander abwechseln können und immer mindestens drei Mitglieder im Wahlraum anwesend sind. Für die Tätigkeit werden 30 Euro Auslagenersatz gezahlt.