Bad Bramstedt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hat den Bürgerentscheid in Bad Bramstedt für zulässig erklärt. Damit steht fest, dass die Bürger der Stadt am Sonntag, 13. April, über den Erhalt des Hauses der sozialen Dienste an der Altonaer Straße abstimmen. Bei der Volksabstimmung wird es darum gehen, ob die Bramstedter die Entscheidung der Stadtverordneten kippen, das marode, 150 Jahre alte Haus abzureißen, um Platz für einen Kindergarten zu schaffen.