Mit der Reform der Verkehrssünderkartei am 1.Mai werden einige Punkte sofort aus der Kartei gelöscht, denn es werden künftig nur noch Verstöße gegen die Verkehrssicherheit mit Punkten bestraft, und dies wird auch beim Umrechnen berücksichtigt. Unerlaubtes Einfahren in eine Umweltzone oder Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots werden zwar weiter mit Geldbuße belegt, aber nicht mehr mit Punkten. Alle anderen Punkte werden nach einem Schlüssel umgerechnet und in die künftige Fahreignungskartei übernommen.

Die Skala von einem bis zu sieben Punkten je Verstoß wird zudem vereinfacht, es gibt für die meisten Verstöße und Vergehen einen oder zwei Punkte, drei Punkte als Maximum nur noch für Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Fahren im Vollrausch.

Ganz weg ist der Führerschein dann bei acht Punkten statt derzeit bei 18 Punkten. Und ab Mai kann in fünf Jahren nur ein Punkt abgebaut werden, zurzeit sind es noch fünf Punkte.