Norderstedt. Vermieter dürfen grundsätzlich keine Betriebskosten nachfordern. Die Abrechnung über die Betriebskosten für 2012 musste bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sein. Darauf weist der Mieterverein Norderstedt hin. „Wir erleben es jedes Jahr im Januar, dass Vermieter noch versuchen, Nachzahlungen aus 2012 von den Mietern zu fordern“, sagt Kurt Plagemann vom Mieterverein Norderstedt.

Von dieser Regel gebe es nur wenige Ausnahmen. So könnten Mieter, die ihre monatlichen Vorauszahlungen nicht in vollem Umfang gezahlt haben, auch nach Ablauf der Frist verpflichtet werden, diese Zahlungen zu leisten. Nur wenn ein Vermieter die Verspätung nicht verschuldet hat, darf er ausnahmsweise nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch abrechnen. Das gelte zum Beispiel, wenn die Stadt oder Gemeinde dem Vermieter rückwirkend die Grundsteuer erhöht.