Der erste Schnee lässt sicherlich nicht mehr lange auf sich warten. Davon geht jedenfalls der Grundeigentümerverband Haus & Grund in Norderstedt aus und weist auf die Räum- und Streupflicht für Vermieter bzw. Haus- und Wohnungseigentümer hin.

Norderstedt. Denn für die Sicherheit vor dem eigenen Haus müssen Eigentümer selbst sorgen, also Geh- und Radwege von Schnee freihalten und streuen.

Neu ist seit Ende 2012, dass die Stadt auch die Radwege an den Hauptstraßen räumt. Aber in den Nebenstraßen sind nach wie vor die Anlieger in der Pflicht. Die Straße muss allerdings nicht von Eis und Schnee befreit werden. Die Räumpflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Schnee, der nach 20 Uhr fällt und Glatteis, das sich nach 20 Uhr bildet, müssen am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt werden. Weitere Infos gibt es für Mitglieder von Haus & Grund in der Geschäftsstelle an der Ochsenzoller Straße 114, unter Telefon 040/64668163 und im Internet unter www.haus-und-grund-norderstedt.de.