Die Hausbesitzer sollten gerade jetzt, wenn die Blätter feucht sind, regelmäßig das Laub von den Gehwegen entfernen. Das rät Haus & Grund in Norderstedt. Der Verband verweist auf die Straßenreinigungssatzung. Danach sind die Eigentümer verpflichtet, die Wege sauber zu halten. Ist das Objekt vermietet, ist die Reinigungspflicht zumeist vertraglich auf den Mieter übergegangen. Auch Firmen können die Reinigung übernehmen, dann müsse der Eigentümer kontrollieren, ob die Aufgabe ordnungsgemäß erledigt wird. Mitglieder der Grundeigentümerverbandes können sich bei Experten des Vereins beraten lassen, Telefon 040/64668163, E-Mail haus-und-grund-norderstedt@t-online.de.