Norderstedt. Die Stadt erinnert die Eltern daran, dass sie ihre Kinder für die Schule anmelden müssen. Zum Schuljahr 2014/2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem 30. Juni 2008 geboren sind, können auf Antrag zum neuen Schuljahr eingeschult werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Alle Kinder müssen in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Stadt bittet die Erziehungsberechtigten, die Kinder von heute bis Freitag, 8. November, jeweils von 8 bis 12 Uhr in der zuständigen Grundschule vorzustellen. Der genaue Termin wurde bzw. wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes sind bei der Anmeldung vorzulegen. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule anmelden wollen, müssen das der Wunschschule bis zum 20. Dezember mitteilen. Die Schule wird bis zum 15. Januar über eine Aufnahme entscheiden.