Schleswig. Ein Schlagloch brachte einen Rollerfahrer zu Fall. Doch der zuständige Landkreis Bad Segeberg ist nicht zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, entschied das Oberlandesgericht in Schleswig. Das Gericht befand, dass die betreffende Straße in einem erkennbar bedenklichen Zustand sei und Zweiradfahrer daher besonders vorsichtig sein müssten.