Schleswig/Prag. Die EU hat Tschechien für Penis-Kontrollen bei Asylbewerbern gerügt und sich dabei auf ein Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts gestützt. Das Gericht hatte die Abschiebung eines iranischen Flüchtlings nach Tschechien gestoppt, weil er dort "einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung unterzogen werden soll" und ihm andernfalls eine Ablehnung des Asylantrags droht (Az.: 6 B 32/09)

Bei Penis-Prüfungen werden Flüchtlingen, die als Verfolgungsgrund Homosexualität angeben, Hetero-Pornos gezeigt. Gleichzeitig messen Mediziner den Blutfluss zum Penis. Die EU-Grundrechteagentur kritisierte solche Sex-Tests als entwürdigend.

Tschechien hielt dagegen. Die Asylbewerber müssten den Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind, sagte Innenminister Radek John. Andernfalls hätte der Betroffene keinen Anspruch auf Asyl. "Dann soll er doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden, und dort Asyl beantragen."

Nach Angaben des Ministeriums haben die betroffenen Asylbewerber den Tests zugestimmt oder darum gebeten. Die Penis-Prüfungen sind gleichwohl Anfang des Jahres eingestellt worden. Gut drei Monate zuvor hatte das Verwaltungsgericht geurteilt.