Lüneburg. Schluss mit dem faulen Zauberer. Seine Leidenschaft für die Magie kostet einen früheren Grundschulrektor aus Goslar seinen Beamtenstatus. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Die Landesschulbehörde wollte den 63-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis entlassen. (Az.: 20 LD 3/09).

Dem Pädagogen wurde vorgeworfen, von 2002 bis 2006 insgesamt 1250 Stunden Unterricht geschwänzt und das Klassenbuch entsprechend manipuliert zu haben. Außerdem soll er für knapp 20 000 Euro aus dem Schuletat Zauberutensilien angeschafft haben, die er privat nutzte. Er veranstaltete gegen Bezahlung Zaubervorführungen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte Ende 2008 in erster Instanz entschieden, dass eine Zurückstufung zum normalen Lehrer ausreiche. Das war der Landesschulbehörde zu milde, sie legte Revision ein.