Der Großteil des Abfalls stamme aus dortigen Kraftwerken

Hannover. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) pochte gestern aufs Grundgesetz: Artikel 106 regele eindeutig, dass der Bund Ausgleichszahlungen leisten muss, wenn ein einzelnes Bundesland "Sicherheitsmaßnahmen von gesamtstaatlicher Bedeutung" leistet. Es geht um 25 Millionen Euro, die das Land für den Castortransport in den vergangenen Tagen ins Zwischenlager Gorleben allein aufbringen muss. Der größte Teil fließt an Bundesländer für die ins Wendland entsandten Polizisten.

In der Vergangenheit ist Niedersachsen mit der Bitte an die anderen Länder abgeblitzt, auf dieses Geld zu verzichten. Jetzt haben Bayern und Berlin Unterstützung signalisiert für den Vorstoß, den Bund zur Zahlung zu verpflichten. Schünemanns Rechnung: "Schließlich beschert die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke dem Bund beachtliche Mehreinnahmen, uns bleiben allein die negativen Folgen."

Zusätzlichen Druck auf die anderen Länder macht auch Schünemanns Kabinettskollege, Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). Sander hält es für denkbar, in Zukunft die Castoren aus Frankreich und England an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke zu lagern: "Das ist eine Möglichkeit, die man durchaus prüfen sollte."

Sander greift damit einen Vorschlag der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf. Die Organisation argumentiert, weit mehr als die Hälfte der stark strahlenden Abfälle, die aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente kommen, stamme aus süddeutschen Atommeilern, aber nur 20 Prozent aus Niedersachsen. Sowohl die hessische als auch die baden-württembergische Landesregierung winkten gestern sofort ab mit der Begründung, die Zwischenlager an ihren Reaktoren seien nur für die Abfälle eben dieser Meiler genehmigt. Minister Sander aber ist sich sicher: "Es gibt zwei geeignete Lager mit Genehmigung auch für die Aufnahme von Behältern aus Frankreich und England."