Hausbesitzer haben bis 2025 Zeit, Abwasserleitungen checken zu lassen

Kiel. Schleswig-Holsteins Umweltministerium hat im Streit um den Rohr-TÜV eingelenkt. Wie das Ministerium gestern mitteilte, müssen die etwa 500 000 Hausbesitzer im Norden ihre Abwasserrohre erst bis Ende 2025 überprüfen lassen. Bisher sollte das bis 2015 geschehen. Für Häuser in Wasserschutzgebieten gelten strengere Sonderregelungen.

"Mit diesem Kompromiss können Grundeigentümer leben", sagte der Vorsitzende des Verbandes "Haus & Grund", Jochen Schlotmann. Die Hausbesitzer könnten nun in Ruhe Geld zurücklegen, um den Rohr-Check (etwa 500 Euro) und falls nötig eine Reparatur der Rohre zu bezahlen. Ministerin Juliane Rumpf (CDU) verkaufte die Fristverlängerung ebenfalls als Erfolg. "Wir haben damit die berechtigten Interessen der Hauseigentümer mit den Notwendigkeiten des Grundwasserschutzes in Einklang gebracht."

In der Pflicht sind nach der Neuregelung zunächst die Kommunen. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Abwasserkanäle bis 2012 in Schuss bringen. Im privaten Bereich sind zuerst die Hausbesitzer gefordert, die in einem Wasserschutzgebiet wohnen. Sie müssen den TÜV-Vermerk bis Ende 2015 in der Tasche haben und die Untersuchung in der Regel alle 15 Jahre wiederholen. Betroffen davon sind viele Hausbesitzer im Hamburger Umland und insbesondere im Kreis Pinneberg, wo es große Wasserschutzgebiete gibt.

Wiederholungsprüfungen sind auch für die anderen Hausbesitzer vorgesehen. Sie müssen aber nur alle 30 Jahre erfolgen. Mit dem Kompromiss kam das Ministerium auch den Bürgern entgegen, die schon einen Abwasser-Check gemacht haben. Sie werden so behandelt, als ob die "Dichtheitsprüfung zum spätest möglichen Zeitpunkt erfolgt wäre". Im Klartext: Wer im Jahr 2010 den Rohr-TÜV bestanden hat, muss die Wiederholungsprüfung erst 2055 und in Wasserschutzgebieten 2030 vornehmen.

Unumstritten ist, dass Schleswig-Holstein mit der Umsetzung so spät dran ist. Die Überprüfung aller Rohre sollte eigentlich schon 2008 abgeschlossen sein.