Der Europäische Gerichtshof hat am 8. September den Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer kassiert. In der Entscheidung stellte das Gericht fest, dass ein Staatsmonopol auf Sportwetten und andere Glücksspiele nur zulässig ist, wenn Bund und Länder konsequent gegen die Spielsucht vorgehen.

Dem widersprechen aus Sicht des Gerichts die in Deutschland üblichen Werbemaßnahmen für Glücksspiele sowie die Vielzahl der Spielhallen mit Daddelautomaten.

Die Bundesländer haben die Wahl zwischen zwei Wegen. Sie können einerseits am Monopol auf Lotto und Sportwetten festhalten, dürfen aber kaum noch dafür werben. Die Länder können andererseits private Anbieter zulassen.