Ein Beschäftigungsverbot zum Schutz werdender Mütter sieht das Gesetz nicht vor. Jetzt klagt eine Frau aus Lübeck vor dem Sozialgericht.

Lübeck. Isabel K. (28) fiel aus allen Wolken, als sie in diesem Sommer den Bescheid der Arbeitsagentur erhielt. Der werdenden Mutter wurde das Arbeitslosengeld 1 gestrichen, weil ihr Arzt wegen einer drohenden Fehlgeburt strikte Bettruhe und damit ein "Beschäftigungsverbot" angeordnet hatte. Die frühere Pharmareferentin klagt nun in einem Musterverfahren vor dem Sozialgericht Lübeck und stößt damit auch bei der Arbeitsagentur auf Verständnis.

"Der Fall ist sehr bedauerlich", sagte der Leiter Regionaldirektion Nord der Agentur für Arbeit, Jürgen Goecke, dem Abendblatt. Die Agentur sei aber an Recht und Gesetz gebunden. Sie müsse bei einem Beschäftigungsverbot die Leistungen streichen, weil der Erwerbslose dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Eine Ausnahme für Schwangere gibt es nicht. "Diese Lücke muss so schnell wie möglich geschlossen werden", forderte Goecke.

Unter Druck gerät der Bundestag nicht nur durch die Klage aus Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg kam das Landessozialgericht im Juni zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsagentur eine werdende Mutter mit Jobverbot weiterhin unterstützen muss. Begründung: Die Agentur sei eine Art "Ersatzarbeitgeber", der wie jedes andere Unternehmen Schwangere nicht vor die Tür setzen darf. Der Fall liegt inzwischen beim Bundessozialgericht. Von ihm wird ein Musterurteil erwartet.

Isabel K. hilft das vorerst wenig. Sie büßte mit dem Agenturbescheid Ansprüche auf Mutterschutz, Eltern- und Krankengeld ein, will aber dafür kämpfen, dass sie schwanger und nicht krank ist. Bei einer Krankschreibung hätte die Agentur anstandslos gezahlt.