Angeblich lief sie beim Anblick von Hasen-Bildern weg. Klage gegen Schülerin abgewiesen

Vechta. Über den besonderen Fall eines angeblichen Angsthasen hatte Hermann Pieper zu urteilen. Pieper ist Richter am Amtsgericht Vechta, und er fand heraus, wo der Hase im Pfeffer liegt. Jedenfalls nicht in einer Phobie.

Im Streit um Hasen-Bilder an der Schultafel ist eine Lehrerin vor Gericht gescheitert. Die Pädagogin hatte gegen eine Schülerin auf Unterlassung geklagt. Sie hatte durchsetzen wollen, dass die 16-jährige Kim keine Hasen mehr an die Tafel male und auch nicht mehr behaupte, die Lehrerin drehe beim Anblick von Hasen durch. "Die Klage wird abgewiesen", sagte Richter Pieper. Gegen die Entscheidung kann die Lehrerin Berufung einlegen. Die Kosten des Verfahrens muss sie tragen.

Eine Lehrerin mit Angst vor Hasen - der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die Frau war Thema in TV-Sendungen und von Glossen in Zeitungen. Der Medienrummel in dem kleinen Gerichtssaal im Amtsgericht Vechta war deshalb groß.

Ins Rollen kam der Fall durch einen Zufall: Denn die Schülerin kannte die Lehrerin von früher von einer anderen Schule - und erzählte vom Hasen-Stress dort. Die Pädagogin hatte 2008 an der Schule in Goldenstedt eine Schülerin wegen ähnlicher Geschichten über Hasen-Bilder verklagt. Der Rechtsstreit damals endete mit einem Vergleich: Die ehemalige Schülerin hatte sich verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, dass die Pädagogin Angst vor Hasen habe.

Dann wechselte Kim 2009 von Goldenstedt in die wenige Kilometer entfernte Kreisstadt Vechta. Auch die Lehrerin wechselte an die Schule dort. Als der Klassenlehrer zum Schuljahresbeginn die Riege der Pädagogen aufzählte und der Name der Klägerin fiel, habe sie in der Klasse "oh, nee" gesagt. Darauf von anderen angesprochen, habe sie ihren neuen Mitschülern berichtet, dass die Lehrerin in ihrer alten Schule aus dem Unterricht geflüchtet sei, wenn sie Zeichnungen von Hasen gesehen habe.

Damit machte das alte Gerücht auch seine Runde an der neuen Schule. Man habe sehen wollen, wie die Lehrerin reagiert, hatte eine andere Schülerin als Zeugin während des Prozesses ausgesagt. Mit dem Resultat, dass irgendjemand von den Schülern Hasen an die Tafel malte. Und die arme Lehrerin unter Tränen aus der Klasse lief. Das hatte die Schülerin vor Gericht bezeugt. Sie selber habe aber niemals Hasen an die Tafel gemalt, hatte Kim betont.

Doch ging es in dem Prozess eigentlich um die Frage, ob die Frau tatsächlich Angst vor Hasen-Bildchen hatte? Richter Pieper verneinte das nach der Sitzung. Es stehe nicht Angst vor Mümmelmännern im Zentrum, sondern Zwist an der Schule. "Es geht nicht um eine Hasen-Phobie, sondern um Mobbing", sagte er. Es gehe um einen "Kampf an der Schule".

Aus seiner Sicht habe sich die Frau gegen Mobbingattacken der Schüler zur Wehr setzen wollen. Zu der Frage, ob die Pädagogin nun wirklich ein Mobbingopfer sei, wollte er sich im Anschluss an die Entscheidung nicht äußern.

Die klagende Lehrerin war aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Urteilsbegründung erschienen. Sie hatte zuletzt auch nicht mehr unterrichtet. Ihren Platz nahm ihr Mann ein.

Was die Klage der Pädagogin für die 16-jährige Kim bedeutet, machte ihre Mutter nach der Entscheidung klar. Sie zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Prozesses. "Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt", sagte sie auf die Frage, ob ihre Tochter nun Nachteile auf der Schule befürchten müsse. Der Streit habe ihre Tochter nervlich stark belastet. "Das war psychischer Stress." Sie sei bei den Noten abgerutscht und müsse eigentlich die Klasse wiederholen. "Ich will mich dafür einsetzen, dass sie das nicht muss", sagte die Mutter. Es geht um die Versetzung in Klasse zehn.

Enttäuscht sei sie darüber, dass die Lehrerin nicht das Gespräch mit ihrer Tochter und ihr gesucht, sondern sofort geklagt habe. "Ich wollte mit dem Direktor ein Gespräch führen", sagte die Mutter. Dazu sei es nicht gekommen. Ohne den einen oder anderen Hasenfuß wäre der Streit wohl nicht eskaliert.