Nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ist der Mann nicht wirklich frei

Hannover. Knapp 30 Jahre hat ein Sexualstraftäter in Freiburg in Sicherungsverwahrung gesessen. Seit Donnerstag ist er wieder frei - zumindest auf dem Papier. Denn seit seiner Ankunft in Niedersachsen steht der Mann unter Polizeibeobachtung. "Derzeit ist noch nicht absehbar, wie lange die Überwachung andauern wird", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Hannover. Im äußersten Fall könne der Mann rund um die Uhr beobachtet werden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am Donnerstag angeordnet, den wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung vorbestraften Mann aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen. Es bezog sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aus dem Dezember 2009. Demzufolge verstößt Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Menschenrechtskonvention.

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) hatte gegen die Freilassung scharf protestiert: Trotz des Straßburger Urteils müsse niemand freigelassen werden, der als weiterhin gefährlich eingestuft werde. Und genau dies sei hier der Fall: "Es gibt Gutachten die belegen, dass noch immer eine Gefahr von dem Mann ausgeht." Der Mann war 1981 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Neben der sofortigen Freilassung hatte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss entschieden, dass der Mann nur unter bestimmten Auflagen entlassen werden dürfe. Demzufolge muss sich der Entlassene einmal pro Woche bei der örtlichen Polizei melden. Außer-dem wurde seine ganztägige Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung angeordnet. Dieses Haus dürfe er nicht verlassen, ohne seinen Betreuer zu informieren, sagte ein Sprecher des Landgerichtes Freiburg. In den kommenden Wochen werde mit den zuständigen Stellen über weitere Auflagen diskutiert. Der genaue Aufenthaltsort des Mannes wurde dagegen nicht bekannt gegeben. Er soll sich in Bad Pyrmont aufhalten.

Auch in Schleswig-Holstein dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig vom Donnerstag zwei immer noch als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Sie befinden sich auf eigenen Wunsch noch in der Justizvollzugsanstalt in Lübeck. Sie können sie jederzeit verlassen.