Oberlandesgericht hebt Sicherungsverwahrung für zwei Männer auf

Schleswig. Zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter kommen aus der Sicherungsverwahrung frei. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Als die beiden heute 70 und 66 Jahre alten Straftäter verurteilt wurden, war sie noch auf zehn Jahre begrenzt. 1998 entfiel die Frist. Das traf auch die beiden Männer: Sie saßen bis Donnerstag in Sicherungsverwahrung - und damit länger als zehn Jahre.

Aggressiv und nicht therapierbar, urteilt der Gutachter

Nach Ansicht von Generalstaatsanwalt Erhard Rex geht von den beiden Männern weiter Gefahr aus. Er respektiere die Entscheidung des OLG jedoch.

Der 66 Jahre alte Straftäter war 1990 wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wegen seiner Gefährlichkeit ordneten die Richter damals die anschließende Sicherungsverwahrung an. Noch im Februar dieses Jahres stufte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lübeck den Mann nach einem neuen Gutachten als gefährlich ein. Er sei aggressiv und nicht therapierbar. "Es besteht weiterhin ein Hang des Untergebrachten zur Begehung erheblicher Straftaten, durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden können."

Die Täter werden in der Freiheit von der Polizei überwacht

Auch bei dem 70-Jährigen, der 1994 wegen sexueller Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung für fünf Jahre ins Gefängnis und dann in Sicherungsverwahrung musste, kam die Strafkammer 2008 zu einem ähnlichen Schluss. Trotz nachlassender sexueller Gefährlichkeit sei mit Gewalttaten und schweren Straftaten zu rechnen, wenn seine "zwanghafte Ordnung" gestört werde.

Trotzdem sahen sich die OLG-Richter nach dem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte gezwungen, den Männern die Freiheit zurückzugeben. "Es kommt auf die Strafe zur Zeit der Tat an", erläuterte OLG-Sprecherin Christiane Wien. Auch durch eine nachträgliche Änderung könne so eine Befristung nicht fallen gelassen werden.

Die Männer stehen jetzt unter Aufsicht. Die Polizei ist laut Justizministerium in die Überwachung eingebunden; für die Bevölkerung würden Schutzmaßnahmen getroffen.