Hildesheim. Im Prozess um eine Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) auf einen Discobesitzer in Kenia hat die Staatsanwaltschaft eine geringere Strafe gefordert. Der Welfenprinz solle wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt werden, sagte Staatsanwalt Nico Elster am Donnerstag im Landgericht Hildesheim.

2004 war Ernst August vom Landgericht Hannover wegen der Tat noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Daraufhin hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline jahrelang um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.

"Sicher und zweifelsfrei konnte lediglich festgestellt werden, dass der Angeklagte dem Opfer zwei Ohrfeigen gegeben hat." Die Schilderungen des Discobesitzers, der Prinz habe mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und möglicherweise ein Schlagwerkzeug benutzt, hätten nicht bewiesen werden können, sagte der Ankläger.

Die Richter am Landgericht Hannover waren 2004 zu der Auffassung gelangt, der Welfenprinz habe den deutschstämmigen Discobesitzer im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu krankenhausreif geschlagen, weil er sich über das Laserlicht und den Lärm aus dessen Disco ärgerte.

Nach einem Erfolg bei einem Wiederaufnahmeverfahren, zu dem vor allem auch die Aussage seiner Ehefrau, Prinzessin Caroline von Monaco, beigetragen hatte, musste der Fall in Hildesheim neu verhandelt werden. Die Aussage der monegassischen Prinzessin in diesem Verfahren sei nicht, wie die Verteidigung stets behauptete, über jeden Zweifel erhaben, betonte der Anklagevertreter. "Die Darstellung, Discobesitzer, Kenianer und Gutachter lügen, nur Prinzessinnen lügen nicht - das ist ein putziges Gesellschaftsbild", sagte Staatsanwalt Elster. Caroline hatte erklärt, ihr Mann habe zwei Ohrfeigen mit den Worten "One for the music, one for the light" ("Eine für die Musik, eine für das Licht") verteilt.

Der Staatsanwalt kritisierte den Auftritt des Prinzen zu Beginn des Verfahrens. Zwar habe dieser die Ohrfeigen eingeräumt, aber zu keiner Zeit Einsicht oder Reue gezeigt. "Er war überzeugt, im Interesse der Bewohner zu handeln, und fühlte sich dazu legitimiert", sagte Elster. Statt Bedauern über die Attacke zu zeigen, sei der Angeklagte ausschließlich darauf bedacht gewesen, den Schaden für sein Ansehen zu mildern.

Die Verteidigung will ihr Plädoyer heute halten. Das Urteil soll am 9. März gesprochen werden.