Meppen. Direkt vor Karneval muss die Stadt Meppen auf gerichtliche Anordnung hin ein Alkoholverbot in ihrem Kneipenviertel wieder aufheben. Für ein solches Verbot gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück. In Meppen hatte sich das "Bermuda-Dreieck" genannte Viertel in der Vergangenheit immer mehr zum Treffpunkt für betrunkene und pöbelnde Jugendliche entwickelt, worauf die Stadt unter anderem mit dem Alkoholverbot auf Straßen und Plätzen reagierte. Nach Ansicht des Gerichts sind von dem Verbot aber auch Bürger betroffen, die sich nicht ungebührlich benehmen. Das sei nicht rechtens (AZ: 6 B 9/10). Geklagt hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers drei junge Männer, die zu den regelmäßigen Gästen im Kneipen-Viertel gehören. Die Stadt könne gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Ob die Kommune das auch tun werde, werde geprüft, sagte Stadtsprecher Christian Golkowski.