Weil seine Ex-Freundin ihn unter Druck setzte, plante ein Justizbeamter einen Mordkomplott. Nun wurde er aus dem Dienst entlassen.

Osnabrück. Wegen eines versuchten Mordkomplotts wird ein Osnabrücker Justizbeamter aus dem Dienst entfernt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab gestern einer Klage des Arbeitgebers des 37-Jährigen statt. Der Beamte sei zwar in einem vorherigen Strafverfahren vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord an seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Dass er die Absicht dazu geäußert habe, sei jedoch unstrittig, erklärte das Gericht. Mit seinem Handeln habe der 37-Jährige das in ihn gesetzte Vertrauen zerstört. Deswegen komme eine Weiterbeschäftigung nicht in Betracht.

Das Landgericht Osnabrück hatte den 37-Jährigen im August 2008 mit der Begründung freigesprochen, ihm könne nicht nachgewiesen werden, dass er den Mordauftrag in letzter Konsequenz auch erteilt habe. Der zuletzt im offenen Vollzug arbeitende Beamte hatte im März 2008 einen ehemaligen Gefangenen auf sein Vorhaben angesprochen. Er habe sich damals in einer Drucksituation befunden, sagte der dreifache Familienvater zu seinen Beweggründen. Seine Ex-Freundin habe ihm gedroht, seiner Ehefrau von dem Verhältnis zu erzählen, wenn er kein Geld zahle.

Der Beamte traf sich zweimal mit dem vermeintlichen Auftragsmörder. Dabei sprachen beide Männer jedoch nicht über die Höhe des Killerlohnes oder die Beschaffung einer Waffe. Zu einem vereinbarten dritten Treffen kam es nicht mehr, weil der potenzielle Killer zur Polizei ging und den Beamten anzeigte. Als Beweis präsentierte er ein Video, das er heimlich bei dem zweiten Treffen mit seiner Handykamera aufgenommen hatte.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Gert-Armin Neuhäuser, hielt dem 37-Jährigen in der Urteilsbegründung vor, mit seinem Handeln eine Grenze überschritten zu haben. "Sie haben genau gewusst, worauf Sie sich einlassen."