Das millionenschwere Projekt Wellnessoase Keitum-Therme - Sylts teuerste Bauruine - gerät nach jahrelangen Querelen wieder in Bewegung.

Keitum/Sylt. Es kommt Bewegung in das Projekt Keitum-Therme, Sylts teuerster Bauruine. Nach jahrelangem Streit steht eine Entscheidung um die Wellnessoase auf der Nordseeinsel Sylt an: Ein Schiedsgericht in Frankfurt wird am Sonnabend über das einstige Prestigeprojekts verhandeln.

Auf der Baustelle der Therme wird schon seit Juni 2008 nicht mehr gearbeitet. Nach endlosen Querelen hatten die Gemeindevertreter der Gemeinde Sylt-Ost Ende Juli 2008 die Verträge mit dem Bauunternehmen gekündigt. Die Keitum Therme Sylt Ost Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG (kurz Betriebs KG) des Stuttgarter Planungsbüros Uwe Deyle akzeptierte die Kündigung allerdings nicht.

Deshalb klagte die Gemeinde, die bereits 12,5 Millionen für die Bauruine bezahlt hat, im März 2009 auf Rückgabe des Grundstücks und der Bauruine. "Wir warten gespannt auf den Ausgang", sagte Sylts Bürgermeisterin Petra Reiber über die nicht öffentliche Sitzung in Frankfurt. Dass die Rechtsstreitigkeiten vor einem Schiedsgericht geklärt werden, sei in den Verträgen so festgeschrieben, erklärte Reiber. Weil der Vorsitzende Schiedsrichter aus Frankfurt kommt, werde auch dort verhandelt.

Ursprünglich wollte Keitum mit der Therme zu einem der führenden Gesundheitsstandorte im Norden werden. Doch stattdessen steht dort eine Rohbau-Ruine. "Es ist nichts gesichert, und wir haben schon eine lange Frostperiode", sagte Reiber. Die Gemeinde habe keine Möglichkeit, die Bausubstanz zu prüfen oder etwas gegen den Verfall zu unternehmen, so die Bürgermeisterin, die den ganzen Thermen-Schlamassel erst nach der Gemeindefusion übernommen hat.

Sollte das Schiedsgericht entscheiden, dass die Verträge rechtmäßig gekündigt wurden, würde das Grundstück an die Gemeinde Sylt zurückfallen. "Erst nach Prüfung der Bausubstanz können politische Entscheidungen folgen, was mit dem Rohbau passiert", betonte Reiber. Sollten die Verträge nach Ansicht des Schiedsgerichts jedoch weiter Bestand haben, sei zu prüfen, ob die von der Gemeinde bezahlte Summe dem Baufortschritt entspreche.