Hannover/Kiel. In Niedersachsen bleibt es beim strengen Nichtraucherschutz in Gaststätten. Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hat Forderungen des kleinen Koalitionspartners FDP nach Lockerungen etwa in Bierzelten abgewehrt. Als das Nichtraucherschutzgesetz zum 1. August 2007 in Kraft trat, war eine Überprüfung zum Jahreswechsel 2009/2010 verankert worden. Das Kabinett aber billigte gestern in Hannover den Prüfbericht der Sozialministerin, der Vorrang für Gesundheitsschutz und Passivraucher festschreibt: "Wir haben Kurs gehalten für einen konsequenten Gesundheitsschutz, auch die Ausnahmeregelungen haben sich bewährt..

Es bleibt damit trotz der Klagen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes über Gewinneinbrüche um bis zu 18 Prozent dabei, dass größere Lokale nur kleine Nebenräume als Raucherzone einrichten dürfen. Hinzu kommen Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern, die sich entsprechend einem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Raucherlokalen erklären können. Es dürfen aber in diesen Lokalen dann keine zubereiteten Speisen gereicht werden, Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.

Die FDP scheiterte auch mit ihrem Vorstoß, eine "Innovationsklausel" für moderne Lüftungsanlagen ins Gesetz aufzunehmen. Solche Möglichkeiten werden laut Ministerium weiter geprüft, aber zumindest derzeit sei die Wirksamkeit "ungewiss".

Auch in Schleswig-Holstein ist die anfängliche Aufregung weitgehend verpufft. "Die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes werden inzwischen gut angenommen", sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Christian Kohl. Auch in Schleswig-Holstein dürfen Gaststätten einen "abgetrennten" Raucherraum einrichten. Ebenfalls möglich sind die kleinen Einraumkneipen für Raucher. Was in Niedersachsen verworfen wurde, eine "Innovationsklausel" ins Gesetz aufzunehmen, hat die FDP in Kiel in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU durchgesetzt. Umgesetzt ist das aber noch nicht. Denkbar scheinen Absauganlagen, die verrauchte Luft durch frische ersetzen.