Wangersen. Seit fast 70 Jahren steht auf dem Friedhof in Wangersen (Landkreis Stade) zwischen akkurat geschnittenen Hecken ein auf Hochglanz polierter Grabstein. Auf seiner Oberfläche: ein Hakenkreuz. Der Grabstein in Wangersen ist für die Samtgemeinde Harsefeld, zu der Wangersen gehört, ein ungeliebtes Politikum. Am liebsten würde die Verwaltung den Grabstein loswerden, doch der Kommune sind die Hände gebunden.

Ein Bürger hatte das 2,5 Zentimeter große Hakenkreuz im Jahr 2008 entdeckt und Anzeige erstattet. Die Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft Stade verfolgt - und jetzt zu den Akten gelegt. Es bestehe kein Straftatbestand - das Hakenkreuz bleibt.

Die Bürger aus Wangersen haben sich an dem Hakenkreuz-Grabstein scheinbar nie gestört. Die Anzeige erstattete ein nicht ortsansässiger Passant.

Wangersen ist nach Aussagen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes seit längerer Zeit eine Nazi-Hochburg. Das umstrittene Grab ist im Familienbesitz des NPD-Politikers Peter Brinkmann. "Genau da liegt das Problem", sagt Harald Polter, Sachgebietsleiter der Samtgemeinde Harsefeld. In der Kommune seien die Pachtrechte an einem Grab nicht - wie sonst oft üblich - auf 30 Jahre beschränkt, sondern zeitlich unbegrenzt. Die Kommune kann somit das Hakenkreuz nicht einfach entfernen.

Peter Brinkmann versteht die Aufregung nicht. Der NPD-Politiker ist überzeugt, dass die Nazi-Symbolik auf dem Grabstein "nichts Besonderes" sei. Das Hakenkreuz zuzuspachteln, komme nicht infrage. Brinkmann: "Ich komme noch aus einer anderen Generation und finde daran nichts Anstößiges."

Maren Brandenburger, Sprecherin des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, kennt das Problem und auch die juristische Sachlage. "Obwohl das Hakenkreuz zu den verbotenen Symboliken in Deutschland gehört, liegt in diesem Fall keine Straftat vor." Es bestehe nur die Hoffnung, dass der Eigentümer des Grabes mit einer "Einzelfallentscheidung" der Staatsanwaltschaft gezwungen wird, das Kreuz zu entfernen. "Hakenkreuze sind verboten, wenn sie zu Propagandazwecken genutzt werden", sagt Brandenburger. Auf einem Grab sei es aber "leider kein strafbares Propagandadelikt".