Itzehoe. Das Landgericht Itzehoe hat die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld nach einem SEK-Einsatz abgewiesen. Der Mann hatte mit einem Gewehr in der Hand gedroht, seine von ihm getrennt lebende Frau zu töten. Die Polizei überwältigte ihn später, als er sich unbewaffnet an einem Fenster seines Hauses zeigte. Man hätte ihm die Chance geben müssen, freiwillig herauszukommen, begründete er seine Forderung. Dann hätte jedoch die Gefahr bestanden, dass er von seinen Waffen Gebrauch macht, heißt es in dem Urteil.