Hannover. Die Kontrollen vor Moscheen in Niedersachsen stoßen bei Verfassungsrechtlern auf große Bedenken - und Betroffene empfinden sie als verletzend und erniedrigend. Das wurde bei einer Experten-Anhörung im Landtag in Hannover deutlich. Der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime, Avni Altiner, sagte, notfalls werde sein Verband vor Gericht klären lassen, ob Kontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente rechtlich zulässig seien. Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz sieht in den Kontrollen einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit. Die Polizei in Niedersachsen führt im Umfeld großer Moscheen immer wieder verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Dabei müssen sich dann alle Muslime ausweisen, die aus den Gotteshäusern kommen.