Schleswig. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Klage von Oktay Kaptan (42) gegen die Abrissverfügung für sein Wohnhaus in Hornbek abgewiesen. Der Bautechniker hatte, wie berichtet, das Haus saniert, dabei aber nach Ansicht der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg wesentlich erweitert. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts, Hans-Joachim Rosenthal, es sei nicht zu beanstanden, dass das gesamte Gebäude abgerissen werden solle. Durch die nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Um- und Ausbaumaßnahmen sei ein völlig neues Gebäude entstanden. Kaptan hatte darauf verwiesen, dass es noch mehrere Schwarzbauten in Hornbek gebe. Doch das überzeugte den Richter nicht, da der Kreis gegen vergleichbare ungenehmigte Bauten bereits einschreite. Kaptan will nun Berufung gegen das Urteil einlegen. (jes)