Schleswig. Eine Blutprobe bei Autofahrern darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach einen Mann frei (Az.: 1 SsOWi 92/09), den das Amtsgericht Ratzeburg wegen Fahrens unter Haschischeinfluss zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizeibeamter nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe angeordnet - zu Unrecht, wie das Gericht am Dienstag bekannt gab. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, lediglich in Ausnahmefällen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei.