Göttingen. Die von Auto-Tunern gerne verwendeten dunkel getönten Folien haben auf den vorderen Seitenscheiben nichts zu suchen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und die Klage eines Autobesitzers abgewiesen. Die Folien seien nicht vorschriftsmäßig, denn nach der Straßenverkehrsordnung müssen "Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein". Dass der TÜV die Folien nicht beanstande, spiele keine Rolle.