Hannover. Die Klage eines transsexuellen britischen Ex-Soldaten auf eine Brustoperation wird nun Gutachter beschäftigen. Der medizinische Dienst müsse klären, ob die Operation rein kosmetischer Natur sei oder ob sie dazu diene, eine körperliche Entstellung zu beheben, ergab gestern eine Erörterung am Verwaltungsgericht in Hannover. Die beklagte Krankenkasse will die rund 6000 Euro teure Operation nur bei einer körperlichen Entstellung bezahlen. Kaum Probleme erwartet der Anwalt des Ex-Soldaten bei der Erstattung der wesentlich teureren Unterleibsoperation zur Geschlechtsumwandlung.