Die Grünen wollen das umstrittene Wahlergebnis in Schleswig-Holstein bis Monatsende vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das kündigte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck gestern in Kiel an. Der SSW zieht bei der Normenkontrollklage gegen das Landeswahlgesetz mit.

Kiel. Darum geht es: Die schwarz-gelbe Koalition hat im Kieler Landtag nur eine Mehrheit (drei Sitze), weil von den elf CDU-Überhangmandaten lediglich acht ausgeglichen wurden. Bei einem Vollausgleich hätten CDU und FDP wie berichtet einen Sitz weniger als das Linkslager (SPD, Grüne, SSW, Linkspartei).

Grüne und SSW halten das Wahlgesetz, das die Zahl der Ausgleichsmandate begrenzt, für verfassungswidrig. "Weder das Parlament noch die Regierung können fünf Jahre lang mit dem Vorwurf leben, dass Schleswig-Holstein mit einer verfassungswidrigen Mehrheit regiert wird", mahnte der SSW.

Hat sie Erfolg, müsste die schwarz-gelbe Koalition einen dritten Partner mit in die Regierung nehmen. Erste Wahl wären die Grünen, zweite der SSW.