Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen hat das Schweriner Landgericht am Freitag einen 40 Jahre alten Mann aus Grevesmühlen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Schwerin. Die Richter begründeten das geringe Strafmaß damit, dass der vierfache Vater nicht vorbestraft sei und mit seinem umfassenden Geständnis den Opfern eine nochmalige Vernehmung erspart habe. Zudem sei das alte, mildere Strafrecht zur Anwendung gekommen, da die Straftaten bis in die Jahre zwischen 2000 und 2004 zurückreichten. Die Mädchen, die bei den ersten Übergriffen acht Jahre alte Tochter und die zwölfjährige Nichte des Mannes, hatten sich erst 2006 offenbart.

Das Gericht sieht derzeit keine Wiederholungsgefahr bei dem Täter. Der Mann bereue das Geschehen zudem glaubhaft. Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger hatten ebenfalls eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Der Mann, der von Hartz IV lebt, soll 1080 Euro Schmerzensgeld an die Nichte zahlen, 90 Stunden gemeinnützig arbeiten und einen Sexualtherapeuten aufzusuchen.

Der Mann hatte Geschlechtsverkehr mit seiner Nichte eingeräumt. Ein anderes Mal habe er dem Mädchen die Hände gefesselt, damit sie sich nicht habe wehren können. In einem weiteren Fall habe er seine Tochter in Unterwäsche auf den Balkon gesperrt und gedroht, sie umzubringen, um die ältere Nichte gefügig zu machen.