Göttingen. Kommunen müssen in Obdachlosen-Unterkünften lebende Menschen nicht vor Beleidigungen durch Mitbewohner schützen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor. Solange durch derartige Störungen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erwachse, müssen sich Bewohner selbst "mit Mitteln des Privat- oder Strafrechts zur Wehr setzen", heißt es in dem Beschluss. Zudem sei es unmöglich, verbale Angriffe zu verhindern. Im konkreten Fall hatte eine Göttinger Obdachlose geklagt, weil sie in der ihr zugewiesenen Obdachlosen-Unterkunft wegen ihrer Transsexualität verbalen Angriffen ausgesetzt sei. Deswegen leide sie an Herzschmerzen.