Hameln. Die Kündigung von sechs Mitarbeitern einer Marktkauf-Filiale in Rinteln, die abgelaufene Süßigkeiten aus der Auslage gegessen hatten, ist unwirksam. Die Angestellten waren von dem zu Edeka Minden/Hannover gehörenden Unternehmen vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Strafanzeige zu erhalten oder selbst zu kündigen. Vor dem Arbeitsgericht Hameln erreichten sie jetzt die Unwirksamkeit der von ihnen selbst ausgesprochenen Kündigungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Marktkauf Rinteln war es nach Aussage der Kläger gängige Praxis, dass für den Müll bestimmte Süßigkeiten von den Mitarbeitern gegessen werden durften. Das wurde während der Beweisaufnahme vor dem Arbeitsgericht auch von einem früheren Marktleiter bestätigt.