Hildesheim. Im Prozess um die Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) in Kenia hat ein Rechtsmediziner die Aussagen des Opfers gestützt. Die Angaben des Mannes, er habe starke Schmerzen und auch Atemnot erlitten, seien anhand des Verletzungsbildes plausibel, sagte Prof. Hans Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover gestern im Landgericht Hildesheim. Der 68-Jährige, der seit 39 Jahren Rechtsmediziner ist, stützte sich bei seinem Gutachten auf die Untersuchungsberichte und Fotos der kenianischen Ärzte. Diese hatten bei dem Hotelier eine Schwellung am Schlüsselbein und Hautabschürfungen an beiden Seiten des unteren Rippenbogens festgestellt. In einem ersten Verfahren 2004 vor dem Landgericht Hannover hatte Tröger das Opfer nur in Augenschein genommen. Das Gericht hatte den Adligen damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445 000 Euro verurteilt. In dem neu aufgerollten Verfahren will der Ehemann von Caroline von Monaco eine mildere Strafe erwirken. "Diese Verletzungen sind nicht alleine durch Faustschläge entstanden. Es war stumpfe Gewalt mit einem Gegenstand", betonte Tröger gestern. (fert)