Das Stapelrecht geht zurück auf das Mittelalter. Es wurde damals nur wenigen Handelsstädten verliehen. Stade erhielt das Recht am 29. September 1259. Danach mussten alle von See kommenden Kaufleute mit ihren Schiffen im Stader Hafen anlegen und die Waren drei Tiden (anderthalb Tage) zum Kauf anbieten. Erst dann durften sie weiterfahren. Das vom Bremer Erzbischof verliehene Privileg war zugleich eine "Kampfansage" an Hamburg.