Lüneburg. Einem Arzt, der wegen Kassenbetrugs verurteilt worden ist, darf die Zulassung entzogen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Dienstag entschieden (Az.: 8 LA 99/09). In dem Fall hatte ein Arzt wegen Abrechnungsbetrugs zwischen 1998 und 2003 eine halbe Million Euro Schaden angerichtet, war zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden und hatte die Zulassung wegen Unwürdigkeit verloren. Würde der Mann, der auch wegen Steuerdelikten und Trunkenheit im Verkehr straffällig geworden sei, weiterarbeiten, so die Kammer, wäre das Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft beeinträchtigt.