m Prozess um die Ermordung der Schülerin Sonja vor 22 Jahren hat das Landgericht Stade den Angeklagten freigesprochen. Dem 41-Jährigen könne die Tat nicht nachgewiesen werden, sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp am Freitag.

Stade. Der Staatsanwältin zufolge hatte der Beschuldigte die 16-Jährige im August 1987 nach einem Disco-Besuch in Bremervörde mit 67 Messerstichen getötet. Sie hatte wegen Mordes eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert.

Der Angeklagte, der ein Jahr in Untersuchungshaft saß, soll nun eine Entschädigung erhalten.

Während der 34 Verhandlungstage schwieg der 41-Jährige beharrlich. In einem Verhör bei der Polizei hatte er aber damals zugegeben, dass er Sonja am Abend vor dem Mord in der Diskothek getroffen und mit ihr in seinem Auto geschlafen hatte. Danach sei sie aber wieder zurück in die Disco gegangen.

Am nächsten Tag hatte ein Bauer die Leiche der Jugendlichen auf einem Feldweg gefunden. Sie war nackt und gefesselt. Einen Täter konnten die Fahnder nicht ermitteln, auch den damals

19-Jährigen verdächtigten sie nicht. Neue DNA-Untersuchungstechniken führten die Ermittler mehr als 20 Jahre später erneut zu ihm. Auf den Fesseln und einem nahe der Leiche gelegenen Socken wiesen sie sein Erbmaterial nach. "Lange Zeit gaben die DNA-Spuren an Seil und Socke den Ausschlag und begründeten den dringenden Tatverdacht", erklärte Richter Appelkamp. Doch dann zweifelte eine Gutachterin im Prozess an deren Zuverlässigkeit: Es sei möglich, dass die Ermittler die Spuren bei ihrer Arbeit versehentlich auf die Beweise übertragen hatten. So könnte Sperma vom Angeklagten beim Transport der Leiche auf das Seil geflossen sein. Zugleich sagten mehrere Zeugen aus, Sonja noch lebend gesehen zu haben, als der Mann schon längst zu Hause war. Außerdem konnten die Ermittler weder an seiner Kleidung noch in seinem Auto Blut von Sonja nachweisen.