Quickborn. Die Interessengemeinschaft (IG) Flugschneise Nord aus Quickborn will für eine gerechtere Verteilung des Fluglärms vor Gericht ziehen. Seit Jahrzehnten startet und landet knapp die Hälfte der Maschinen über die Norderstedter Bahn. Die Folge: Die Menschen in Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Quickborn, Ellerau und Hasloh sind überdurchschnittlich belastet, die Menschen in Hamburg-Alsterdorf nur zu 1,8 Prozent. Grundlage der 27-seitigen Klageschrift ist das Gutachten des Pinneberger Rechtsanwalts Wilhelm Mecklenburg. Der Verwaltungsrechtler kommt zu dem Schluss, dass die Bahnbenutzungsregelung und damit die Grundlage für die jetzige Verteilung der Flüge nicht rechtskräftig ist. (ms)

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