Die Misshandlung eines 13-Jährigen während einer Klassenfahrt wird keine rechtlichen Konsequenzen haben.

Kiel. Der gleichaltrige Beschuldigte ist noch nicht strafmündig. "Wir ermitteln weder gegen den 13-Jährigen noch gegen die Lehrerin", sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer.

Das Opfer wurde nach Angaben der Mutter im März auf einer Klassenreise der Wahlstedter Poul-Due-Jensen-Gemeinschaftsschule von dem Mitschüler sexuell missbraucht. Der Junge sei seitdem traumatisiert.

Doch während die Mutter eine "grobe Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht" sieht, betonte die Schulaufsicht, die Pädagogin habe bei dem Vorfall eingegriffen und Schlimmeres verhindert. Nach Darstellung der für die Schulaufsicht im Kreis Bad Segeberg zuständigen Schulrätin Marianne Böttcher griff die Pädagogin bei dem "sehr bedauerlichen Vorfall" persönlich ein. Sie habe damals Lärm gehört und "die Schüler voneinander getrennt", sagte Böttcher. Das Opfer habe noch Unterwäsche getragen. Offensichtlich hätten die Schüler "grobe Scherze" gemacht. Der Beschuldigte, der bereits mehrfach wegen Übergriffen auffiel, sei kurz nach der Rückkehr auf Antrag der Lehrerin von der Schule verwiesen worden, sagte Böttcher.

Der 13-Jährige wurde nach Angaben der Mutter mit einem Holzstab vergewaltigt, bestätigte Rechtsanwältin Iris Ritt. Entsprechende Verletzungen seien festgestellt worden. Die Mutter sei enttäuscht, wie ihr Kind und sie nach dem Vorfall behandelt worden seien, so, als versuche die Schule, den Vorgang unter den Tisch zu kehren. Dagegen verwies die Schulrätin darauf, dass die "Schule nichts hat unter den Tisch kehren wollen". Die Lehrerin habe sich auf der Klassenfahrt und danach "absolut korrekt verhalten".