Nach dem Tod von drei Lübecker Berufsschülern im März in der Türkei hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Lehrer, der die jungen Menschen begleitet hatte, eingestellt. Dem 55-Jährigen sei weder unterlassene Hilfeleistung noch fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung vorzuwerfen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, Klaus-Dieter Schultz, am Freitag.

Lübeck. Den Ermittlungen zufolge wusste der Lehrer nicht, dass die Schüler mit Methanol versetzten Alkohol getrunken hatten und deshalb dringend ärztliche Hilfe brauchten.

Insgesamt sieben Schüler hatten sich Ende März auf einer Klassenfahrt im Badeort Kemer mit gepanschtem Alkohol vergiftet. Vier von ihnen überlebten. Sie konnten damals eine türkische Klinik nach wenigen Tagen wieder verlassen.

Mit Ausnahme von drei 17-Jährigen waren alle an der Reise beteiligten Schülerinnen und Schüler volljährig. Die Vernehmungen ergaben, dass eine Absprache bestand, nach der die volljährigen Schüler es mit dem Alkohol "nicht übertreiben" sollten, sagte Oberstaatsanwalt Schultz. Dass der Lehrer den Alkoholgenuss nicht gänzlich unterbunden habe, könne daher nicht als strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung bewertet werden. Abgesehen davon wäre eine strikte Durchsetzung des Alkoholverbotes praktisch kaum möglich gewesen, so der Oberstaatsanwalt.

Für den Lehrer sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die Schüler mit Methanol vergifteten Alkohol kaufen und an den Folgen sterben könnten, hieß es. "Dies gilt umso mehr, als der erworbene vergiftete Alkohol nach den Angaben der Schülerinnen und Schüler an der Hotelbar erworben wurde", sagte Schultz.