Das ist doch Kunst - oder etwa nicht? Jürgen Köpke, ein Nachtwächter, der seinen Beruf ernst nimmt, zog wegen dieser Frage vor Gericht.

Hannover. - Er wollte als Schauspieler anerkannt werden. Dabei ging es ihm vorrangig nicht um hohe Kunst, sondern um zu hohe Steuern.

Ein als "Nachtwächter Hugo" bekannter Braunschweiger Stadtführer ist mit seiner Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht gescheitert. Weil er seine Stadtrundgänge in diversen Kostümen als Schauspielkunst versteht, wollte er statt der üblichen 19 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zahlen. Der ermäßigte Steuersatz gelte jedoch nur für Darbietungen, die mit Theateraufführungen vergleichbar seien, erläuterte Richter Jörg Grune gestern in Hannover. Im Fall des Nachtwächters stehe die Vermittlung von Informationen gleichberechtigt neben der Unterhaltungskunst (Aktenzeichen 5 K 232/08).

Jürgen Köpke, der auch als Mathematiker Carl Friedrich Gauß (1777-1855) auftritt, zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Der 60-Jährige kündigte an, Beschwerde gegen die Nicht-Zulässigkeit der Revision beim Bundesfinanzhof einzulegen. "Ich bin Künstler, und die Stadt ist meine Bühne", betonte Köpke. "Es ist Straßentheater." Außerdem gebe es auch anderswo in historischen Rollen auftretende Gästeführer, die den ermäßigten Steuersatz zahlten. Köpke zufolge macht die Differenz bei ihm etwa 4000 Euro jährlich aus.

Richter Grune bezeichnete den Kläger als Naturtalent: "Ich habe wenig Zweifel, dass Sie Künstler sind." Jedoch seien für eine Theateraufführung nicht die Voraussetzungen erfüllt. So finde Theater üblicherweise in geschlossenen Räumen statt. Der Gästeführer, der Klage gegen das Finanzamt Braunschweig eingereicht hatte, konnte diesem Argument nicht folgen: "Es gibt doch auch Open-Air-Opern", konterte er.