Der Holzklotzwerfer von Oldenburg zeigt beim Richterspruch keine Regung, sein Blick ist gesenkt. Lebenslange Haft lautet das Urteil des Landgerichts.

Der Drogensüchtige habe sich des Mordes, dreifachen Mordversuchs und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagt der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Am Abend des Ostersonntags 2008 habe Nikolai H. aus Frust einen Holzklotz von einer Brücke auf die A 29 geworfen. Das Geschoss durchschlug die Windschutzscheibe und tötete eine 33-Jährige in einem vorbeifahrenden Auto vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes.

An den Witwer und Nebenkläger gerichtet fügt Bührmann hinzu: "Wir alle fühlen tief mit Ihnen." Ganz still ist es im Gerichtssaal, die Zuschauer blicken zum Ehemann. Sein Gesicht verrät nicht, was in diesem Moment in ihm vorgeht. Ausdrücklich lobt der Vorsitzende Richter die "fantastische" Reaktion des Familienvaters. Der damals 36-Jährige habe den Wagen trotz der zersplitterten Frontscheibe und seiner vom Klotz schwer getroffenen Ehefrau auf dem Seitenstreifen der Autobahn zum Stehen gebracht. "Sie haben das Leben Ihrer Kinder gerettet, das Leben Ihrer Frau konnten Sie nicht retten", sagt Bührmann.

Nikolai H. sitzt derweil fast teilnahmslos auf der Anklagebank, seine Finger spielen gelegentlich mit einer Schnur oder einem Briefumschlag. Mit dem Urteil entspricht das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger plädierte in dem Indizienprozess auf Freispruch, weil die Beweise für die Schuld seines Mandanten seiner Meinung nach nicht ausreichen. Nach dem Urteil legt er Revision ein.

Nikolai H. hatte das Verbrechen im Mai 2008 bei der Polizei zugegeben, später aber widerrufen. Die Kammer hält sein Geständnis aber für glaubwürdig: "Sein Geständnis ist wahr", ist Bührmann überzeugt. Es enthalte Täterwissen. Auch seien die Aussagen von zwei Mithäftlingen überzeugend gewesen. Der 31-Jährige hatte sich bei der Polizei selbst als Zeuge gemeldet. Der Heroinabhängige schwieg während der mehr als 30 Verhandlungstage und nutzte auch sein Recht auf das letzte Wort nicht.

"Die Zerstörungswut des Angeklagten macht fassungslos", betont der Vorsitzende Bührmann und fügt hinzu: "Was bleibt, ist eine grauenvolle, sinnlose Tat."