Fünf Kilometer musste die Schülerin zu Fuß nach Hause laufen. Die verantwortliche Zugbegleiterin, die die Zwölfjährige wegen 2,90 Euro in der Dämmerung ausgesetzt hatte, muss möglicherweise nicht nur mit disziplinarrechtlichen, sondern auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Haben Sie schon einmal ähnliche Erfahrungen mit der Bahn gemacht? Schreiben Sie uns hier Ihre Erfahrungen.