Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Zweifel an der vorgezogenen Neuwahl des Kieler Landtags im Mai 2012 beseitigt. Mit einer gestern veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht eine Beschwerde des CDU-Landtagsabgeordneten Jens Magnussen aus Brunsbüttel als unzulässig zurück. Der Politiker wollte in Karlsruhe erreichen, dass die fünfjährige Wahlperiode nicht verkürzt wird, er also seinen Stuhl im Landtag erst im Herbst 2014 räumen muss.

Magnussen zeigte sich enttäuscht vom Richterspruch, kündigte aber an, den juristischen Kampf gegen das Neuwahl-Urteil des Landesverfassungsgerichts vom August 2010 einzustellen. "Die Messe ist gesungen."

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass eine Grundrechtsverletzung nicht zu erkennen sei, und erinnerte Magnussen an die Möglichkeit, als Abgeordneter ein Organstreitverfahren anzustrengen. Magnussen lehnte das ab, weil in diesem Fall das Schleswiger Gericht über sein eigenes Urteil entscheiden müsste.

Der Landtag hatte sich im Zuge der Wahlrechtsreform auf den 6. Mai 2012 als Wahltermin verständigt. Die offizielle Bekanntgabe soll nach dem Neuzuschnitt der Wahlkreise erfolgen.