Hannover. Das Volksbegehren für gute Schulen hat einen Etappensieg errungen. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschied zugunsten der Aktion und wies damit Auflagen des Landeswahlleiters zurück. Die Initiative hätte bis Montag 600 000 Stimmen sammeln sollen, um zulässig zu sein, kam jedoch nur auf 250 000. Die Frist wurde verlängert.