Lüneburg (dpa/lni). Eine Bremerin hat vor dem OVG mit einer Klage gegen die Aberkennung ihres zweiten juristischen Staatsexamens Erfolg. Die Richter entscheiden, dass sie keine Prüfungslösungen gekauft hat.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Klage einer Bremerin gegen die Aberkennung des zweiten juristischen Staatsexamens stattgegeben. Das Justizprüfungsamt hatte die 2013 abgelegte Staatsprüfung für nicht bestanden erklärt, weil sie Klausurlösungen bei einem als Repetitor tätigen Rechtsanwalt aus Hamburg gekauft habe. Das OVG hob den Bescheid am Dienstag auf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

„Mir waren weder Grobentwürfe noch Klausurlösungen bekannt, als ich in die Klausuren ging“, sagte die Klägerin vor Gericht. Der Notensprung zwischen dem ersten Staatsexamen, das sie beim ersten Mal nicht bestanden hatte, und dem zweiten mit Prädikat war eklatant. Sie hatte in Bremen studiert, ihr Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Celle absolviert.

Sie habe einmal 17.000 Euro für Einzel- und Gruppenunterricht bei einem Repetitor ausgegeben, gab sie zu Protokoll. Ihre Familie sei vermögend, darüber habe man nicht groß reden müssen. Zu dem Anwalt, der auch als Zeuge auftrat, habe sie ein professionelles Verhältnis gehabt. An ein Weihnachtsgeschenk von ihm konnte sie sich kaum erinnern. Eine Barabhebung von 32.000 Euro vor dem Examen erklärte die Frau damit, dass sie Möbellieferungen und Handwerkerleistungen für drei Gästezimmer im Haus ihrer Mutter auf Sylt bezahlt habe. Auch 8000 Euro habe sie bar bei ihrer Bank abgehoben, um auf Sylt ein paar Tage zu verbringen und Bekannte zum Essen einzuladen.

Der Anwalt soll die Lösungen von einem ehemaligen Richter, der zu dieser Zeit an das Landesjustizprüfungsamt abgeordnet gewesen ist, erhalten haben. Er gab nun vor Gericht an, der Klägerin keine Prüfungsantworten weitergegeben zu haben, sagte ein Gerichtssprecher am Abend.

Der Richter war 2015 vom Landgericht in Lüneburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er Prüfungslösungen für Jura-Staatsexamen verkauft hatte. Der ehemalige Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt war der Bestechlichkeit, der versuchten Nötigung und des Verrats von Dienstgeheimnissen für schuldig befunden worden.